Die Rechte eines Hundes
Die Rechte des Hundes
Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund
Die Rechte im Überblick:
Artikel 1 Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
Artikel 2 Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
Artikel 3 Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
Artikel 4 Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den
sozialen Beziehungen
Artikel 5 Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
Artikel 6 Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
Artikel 7 Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
Artikel 8 Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Artikel 9 Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem
Wesen entsprechen
Artikel 10 Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
Artikel 11 Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen
Artikel 12 Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung
Präambel
Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse.
Aufgrund dieser Abstammung hat er die folgenden Rechte, obwohl er ein Mitglied
unserer Gesellschaft ist. Hundehalter, Züchter und Ausbilder sind aufgerufen, sich
diese Rechte stets gegenwärtig zu halten und sich zu bemühen, die Achtung dieser
Rechte zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen ihre allgemeine und
tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung zu gewährleisten. Denn das Verhalten
eines jeden Hundes wird entscheidend geprägt durch seinen Menschenpartner.
Artikel 1
Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über seine wölfische Abstammung und die
daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit seinem Hund. Er informiert sich
ferner über Verhalten, Kommunikation und Erziehung. Zur Sachkunde gehört auch
ein Basiswissen über Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der
Haltung von Rüde oder Hündin. Vor Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt
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erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und insbesondere Ansprüche der
jeweiligen Rasse/Rassen umfassend zu informieren, damit geistiger und körperlicher
Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird (vergl. dazu auch Artikel 9).
Artikel 2
Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und
Hunden
Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine
Zwingerhaltung lediglich in Kombination mit einer überwiegenden Haushaltung
tolerabel. Eine Anbindehaltung ist völlig unangebracht. Anzustreben ist die Haltung
von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht möglich sein, ist zu gewährleisten,
dass der Hund regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat (Hundewiese,
Welpenspielstunden, Spaziertreffs etc.).
Artikel 3
Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz. Er lernt die
Umgangsformen seiner Art kennen (Aktions- und Reaktionsmuster im sozialen
Geschehen). Kommt es im Spiel zu Vermischungen von verschiedenen Motivationen
(Jagd-, Sexual-, Territorial, Aggressionsverhalten), muss der Besitzer regulierend in
das Spiel eingreifen, um ritualisierten Verhaltensweisen wie die permante Fixierung
auf Spielobjekte vorzubeugen. Auch im Spiel mit dem Menschen kann es zu einer
derartigen Vermischung der Antriebe kommen. Häufig testen Hunde im Spiel ihre
Grenzen aus und versuchen, diese zu überschreiten. Daher muss der Mensch Form,
Anfang und Ende des Spieles bestimmen und es jederzeit kontrollieren können.
Spielen mit Hunden heißt nicht, einen Ball zu werfen und den Hund hinterherlaufen zu
lassen. Spiel lebt von Abwechslung im Verhalten und nicht vom Equipment. Spielen
mit Hunden bedeutet, miteinander zu rangeln, zu rennen, sich anzuschauen, sich zu
verstecken, sich gegenseitig zu berühren und Spaß dabei zu haben.
Artikel 4
Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen
Der Hund ist keine Ware und kein Wegwerfartikel. Für ihn ist es wichtig, lebenslang in
einem stabilen sozialen Gefüge zu verbringen. Grundsätzlich ist es daher nicht zu
tolerieren, dass der Hund aus diesem Gefüge beliebig herausgerissen wird. Der Hund
braucht eine klare Position innerhalb der Familie. Diese Position wird zugewiesen
durch das Setzen von Grenzen, innerhalb derer er sich frei und sicher bewegen kann.
Die Reaktionen aller Familienmitglieder auf Grenzüberschreitungen (= unerwünschtes
Verhalten) müssen immer unmittelbar und angemessen erfolgen.
Artikel 5
Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
Hunde kommunizieren ausschließlich nichtsprachlich. Sie setzen ihren Körper ein, um
sich einander oder auch dem Menschen mitzuteilen. Das Erkennen und Deuten der
Körpersprache des Hundes und das Einbringen des eigenen Körpers in das soziale
Zusammenleben, dient der Kommunikation mit dem Hund. Dazu gehört das Anfassen
und Streicheln, aber auch die Begrenzung des Hundes. Neben den
köpersprachlichen Signalen sind das Bellen und das Knurren artspezifische
Lautäußerungen, die der Kommunikation dienen. Bellen kann zum einen Ausdruck
von Lebensfreude und Aufregung sein. Bellen und insbesondere Knurren können
aber auch Warnsignale sein zur Verteidigung des Territoriums, der Gruppenmitglieder
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oder seiner selbst. In diesen Fällen muss der Besitzer gewährleisten, dass es zu
keinen Beißvorfällen kommt (Briefkasten für den Postboten gefahrlos erreichbar).
Ritualisiertes Dauerkläffen ist vom Besitzer zu unterbinden. Dazu gehört es,
vorausschauend zu handeln, also auch einzukalkulieren, dass manche Menschen (z.
B. Kinder) in falscher Weise auf Droh- und Warnsignale des Hundes reagieren.
Artikel 6
Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
Der Wolf ist ein ausdauernder Traber über weite Strecken. Auch die meisten Hunde
sind aufgrund ihrer Anatomie in der Lage, täglich zehn bis zwölf Stunden zu laufen.
Daher ist es unbedingt erforderlich, seinen Hund auch körperlich zu fordern.
Artikel 7
Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
Der Hund sollte überwiegend frei, d.h. unangeleint laufen dürfen. Nur so kann er
weitgehend ungestört die überaus wichtigen Sozialkontakte zu seinen Artgenossen
aufnehmen. Außerdem ermöglicht ihm der Freilauf die Erkundung der Umwelt. Damit
es immer wieder etwas Neues für den Hund zu erforschen gibt (er hat ein Bedürfnis
nach Abwechslung und Vielseitigkeit), sollten die Spaziergänge oft in
unterschiedlichen Gebieten stattfinden.
Artikel 8
Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Alle Arten von Quälereien und Misshandlungen sind ohne Ausnahme unzulässig.
Hunden dürfen unter keinen Umständen körperliche Defekte angezüchtet werden
(Qualzucht z. B. bei Shar-Pei, Bulldoggen, Pekinesen, Toyrassen). Bei züchterischen
Maßnahmen dürfen genetische Defekte nicht in Kauf genommen werden. Ein
körperlicher oder genetischer Defekt kann auch darin bestehen, dass Hunde nur noch
eingeschränkt in der Lage sind zu kommunizieren (extreme Faltenbildung im
Gesicht). Vom Kauf solcher Hunde sollte abgesehen werden! Hunde haben ein Recht
auf tiermedizinische Hilfe bei Krankheit und Schmerzen. In aussichtslosen Situationen
ist hiervon auch das Recht umfasst, vor weiteren Leiden bewahrt zu bleiben. Der
Besitzer hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass der Hund fachgerecht
eingeschläfert wird. In die körperliche Unversehrtheit des Hundes kann eingegriffen
werden, wenn eine Kastration sinnvoll ist. Eine Kastration ist auch ohne
tiermedizinische Indikation immer dann sinnvoll, wenn ansonsten ein anderes Recht
des Hundes (z. B. das Recht auf freie Bewegung - Artikel 6) erheblich eingeschränkt
werden würde.
Artikel 9
Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen
Bei Gebrauchshunden wie Jagd-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach- oder Schlittenhunden
muss der Besitzer eine weitgehend anlagegerechte Beschäftigung seines Hundes
sicherstellen oder zumindest entsprechende Ersatzbeschäftigungen für seinen Hund
organisieren. Ist dies nicht möglich, muss von der Anschaffung eines solcherart
spezialisierten Hundes abgesehen werden. Die wesensgerechte Beschäftigung darf
nicht dazu führen, dass andere Individuen in konkrete Gefahr geraten. Dies ist aber
insbesondere bei Hunden mit einer angezüchteten, gesteigerten Aggressivität
und/oder Verteidigungsbereitschaft der Fall. In dicht besiedelten Gebieten gehen die
erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zwangsläufig zu Lasten einer
artgerechten, den Bedürfnissen entsprechenden Haltung dieser Hunde (z. B. kann
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ihnen der erforderliche Freilauf nicht in ausreichendem Maße geboten werden). Zucht
und Haltung dieser Hunde stellen in Deutschland damit ein ernsthaftes Problem dar.
Artikel 10
Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
Nichts kann die eigenen Erfahrungen ersetzen, die insbesondere ein junger Hund
machen kann. Der Besitzer muss daher bereits seinen Welpen frühzeitig mit
möglichst vielen Umweltkonstellationen vertraut machen. Dies dient auch der
Vermeidung von „Fehlprägungen“ (z.B. Jagd auf Jogger, Radfahrer, laufende Kinder).
Es gilt, den Hund in seinem Lern- und Reifungsprozess zu unterstützen und zu leiten.
Ziel muss es sein, dass der Hund seine Grenzen kennt, zwischen Spiel und Ernst klar
unterscheiden und aggressives Verhalten kontrollieren kann, um sich in einer Vielzahl
von Situationen angemessen zu verhalten und in seiner Umwelt sicher und souverän
zu bewegen.
Artikel 11
Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu ma-chen, zu stinken und Flöhe zu
bekommen
Aufgrund der wölfischen Abstammung sind bestimmte Verhaltensweisen und
Bedürfnisse vorhanden:
- sich in Aas/Gülle zu wälzen
- in Schlammlöcher zu springen
- Löcher zu buddeln
- Mäuse auszugraben usw.
Derartiges Verhalten hat für den Hund einen hohen Stellenwert. Der Besitzer muss es
tolerieren. Diese Forderung entbindet den Besitzer aber nicht von seiner
Verantwortung, für die Gesunderhaltung seines Hundes zu sorgen (Impfungen,
Wurmkur, Floh/Zeckenbehandlung etc.).
Artikel 12
Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche
Ernährung
Hunde haben ein großes Ernährungsspektrum, dazu gehören u.a. Aas, Essensreste,
Knochen, Schlachtabfälle oder Exkremente. Eine ausschließliche Ernährung durch
Hundefutter senkt die Lebensqualität eines Hundes.
Schluss
Der Hund ist ein Hund! Gleichwohl läuft er in unserer Gesellschaft Gefahr, nur noch
an den menschlichen Ansprüchen gemessen zu werden. Die vorgenannten Rechte
sollen einen Beitrag dazu leisten, den Hund als Tier mit wölfischen Bedürfnissen zu
sehen, wertzuschätzen und zu lieben.
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